Beilage: ein Brief von Seeber an den stud. med. Karl Seubert, Freiburg 1834.05.16, der sich auf die Überbringung der im Brief Nr.32 erwähnten Gegenstände bezieht, und eine Quittung des stud. med. Seubert von 1834.08.05 über die 5 Gegenstände, die er von Gauß wieder zurückempfangen hatte. Gauß hatte auf der Rücknahme bestanden, da er in ihnen ein unzulässiges Geschenk sah.